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AGB

Diese Bedingungen gelten für meine Aufträge als Kameramann und Editor, wenn im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein Vertrag geht diesen Bedingungen immer vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gegenüber Kunden, die den Auftrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erteilen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nicht.

Abweichenden Bedingungen des Kunden widerspreche ich. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen in Textform zustimme.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Meine Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder ich einen Auftrag in Textform bestätige. Eine Zusage per E-Mail oder Messenger genügt.

§ 3 Leistungsumfang

Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Leistung. Die gestalterische Umsetzung liegt in meinem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen am Umfang, am Konzept oder am Format, rechne ich den Mehraufwand nach Aufwand ab. Vor der Umsetzung nenne ich den zu erwartenden Mehraufwand.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alles bereit, was ich für die Arbeit brauche: Zugang zur Location, Ansprechpartner vor Ort, Briefing, Logos, Schriften, Freigaben und benanntes Material.

Verzögert sich die Arbeit, weil Zuarbeit oder Feedback ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Wartezeiten am Drehtag, die der Kunde zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.

§ 5 Termine, Verschiebung und Absage

Ein bestätigter Drehtag ist verbindlich. Ich halte den Tag frei und lehne dafür andere Anfragen ab. Wird ein bestätigter Drehtag abgesagt oder verschoben, gilt:

Bereits angefallene Kosten, etwa für Mietequipment, Anfahrt oder Unterkunft, werden zusätzlich erstattet. Findet der Termin innerhalb von vier Wochen an einem Ersatztag statt, den ich frei habe, rechne ich das Ausfallhonorar nicht ab.

Kann ich einen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die ich nicht zu vertreten habe, etwa Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt, informiere ich den Kunden unverzüglich und bemühe mich um einen gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

§ 6 Korrekturen und Abnahme

Im vereinbarten Schnittpreis sind drei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einer Fassung. Jede weitere Schleife rechne ich stundenweise ab, ebenso spätere Änderungen an einer bereits abgenommenen Fassung.

Rückmeldungen sollen gebündelt und in Textform kommen, bevorzugt als Kommentar im Review-Tool. Meldet sich der Kunde 14 Tage nach Auslieferung einer Fassung nicht, gilt sie als abgenommen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der Tagessatz für bis zu zehn Stunden. Ab der zehnten Stunde berechne ich einen Zuschlag je angefangener Stunde. Fahrtkosten rechne ich mit 0,30 Euro je Kilometer ab, Reisezeiten und Übernachtungen nach Absprache.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.

Bei Aufträgen ab 1.500 Euro netto kann ich eine Anzahlung von 50 Prozent verlangen. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ich bin dann berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Ausgleich zurückzustellen.

§ 8 Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte am fertigen Werk gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis dahin ist jede Nutzung, auch eine vorab veröffentlichte Fassung, nur widerruflich gestattet.

Der Kunde erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, räumlich und zeitlich unbeschränkt. Die Rechte sind einfach, nicht ausschließlich. Eine Übertragung an Dritte, eine Weiterlizenzierung sowie eine Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck, etwa Fernseh- oder Kinowerbung, bedarf meiner Zustimmung und wird gesondert vergütet.

Eine Bearbeitung des fertigen Werks durch Dritte, insbesondere eine Umschnittfassung, ist ohne meine Zustimmung nicht gestattet, soweit dadurch mein Ansehen als Urheber beeinträchtigt werden kann.

§ 9 Rohmaterial und Projektdateien

Geschuldet ist das fertige Werk in den vereinbarten Formaten. Rohmaterial, Projektdateien, Schnittlisten und Vorlagen sind nicht Teil der Leistung. Sie können gesondert vereinbart und vergütet werden.

Ich bewahre das Material nach Abnahme in der Regel drei Monate auf, schulde aber keine Archivierung. Der Kunde sichert ausgelieferte Dateien selbst.

§ 10 Arbeitsproben und Eigenwerbung

Ich darf die für den Kunden erstellten Arbeiten ab der Abnahme als Arbeitsprobe verwenden, insbesondere auf meiner Website, in meinem Portfolio, in sozialen Netzwerken, in Showreels und in Bewerbungen. Dazu gehört die Nennung des Kunden oder der Marke als Referenz.

Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen, etwa bei einer vereinbarten Sperrfrist, bei vertraulichen Inhalten oder wenn die Kampagne noch nicht veröffentlicht ist. In diesem Fall zeige ich die Arbeit nicht oder erst nach Ablauf der Sperrfrist.

§ 11 Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass er an allem, was er mir zur Verfügung stellt oder was auf seine Veranlassung aufgenommen wird, die nötigen Rechte hat. Das gilt für Musik, Logos, Schriften, Bildmaterial, Marken, Produkte, Räume und für die Einwilligung der abgebildeten Personen.

Der Kunde stellt mich von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Setze ich auf Wunsch des Kunden lizenzpflichtige Musik oder lizenzpflichtiges Archivmaterial ein, trägt der Kunde die Lizenzkosten. Der Umfang der Lizenz richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungszweck.

§ 12 Haftung

Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für den Verlust von Daten hafte ich nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen, die erkennbar vertraulich sind, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Das gilt auch nach Ende des Auftrags. Unberührt bleibt meine Nutzung als Arbeitsprobe nach § 10.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und, soweit zulässig, Gerichtsstand ist Köln.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: August 2026.